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KiföG-Novelle stoppen!
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Kita-Schließungendurch KiföG-Novelle
Die Landesregierung plant eine Reform der Kindestagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuellen Entwürfe zum neuen KiföG und Haushaltsbegleitgesetz liegen bereits vor und werden diskutiert. Beide Entwürfe sehen erhebliche Verschlechterungen für Kinder, Eltern, Erzieher und auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor.
Wir als Kita Kreiselternrat MSE appellieren an alle Beteiligten, sich zusammenzuschließen, stark zu machen und sich den geplanten Aktionen anzuschließen. Rede mit Kollegen, der Familie und Freunden über das, was unsere Landesregierung aktuell plant und hole sie mit ins Boot. Du hast Kontakt zu Politikern? Sprich sie auf die Pläne der Landesregierung an und mache deutlich, welche Folgen die Pläne für dich persönlich haben werden!
Zahlreiche Studien belegen: Bei der frühkindlichen Bildung zu sparen hat deutliche negative Folgen für die Bildungschancen und persönliche Entwicklung unserer Kinder und kostet uns alle am Ende mehr!
Kita-Schließungen

Der aktuelle Entwurf des Haushaltsbegleitgesetztes sieht im Artikel 12 Änderungen zum KiföG vor. Es soll ein neuer §24a hinzugefügt werden. Dort heißt es im Abs. 2b Satz 5, dass Abschreibungen nur unter Anwendung des §34 der Gemeindehaushalts-Doppik zulässig sind. Im §34 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik wird wiederum im Abs. 2 auf die Abschreibungstabelle für Gemeinden verwiesen. In dieser Abschreibungstablle wird in der Kontengruppe 03 festgelegt, dass massive Gebäude auf 80 Jahre abzuschreiben sind. Hierdurch werden die Baukosten bei Kostensatzverhandlungen auf 80 Jahre verteilt und auch nur zu 1/80 pro Jahr im Entgelt berücksichtigt. Finanziert werden Kitas lt. Angaben von Trägern jedoch in der Regel nur auf 25 bis maximal 30 Jahre, da dies anders durch etwaige Banken nicht ermöglicht wird. Dies führt zu einer angespannten Liquiditätssituation bei Trägern, da diese monatlich mehr für die Finanzierung der Kita aufwenden müssen, als sie vom Kostenträger erstattet bekommen.
Weiter sind bspw. PKWs auf 10 Jahre, Beleuchtungsanlagen auf 20 Jahre, ein Kühlschrank auf 10 Jahre, eine Kaffeemaschine auf 7 Jahre und ein Teppich auf 15 Jahre abzuschreiben.
Ebenso werden zu berücksichtigende Zinsen gekappt: "Eine Verzinsung darf sich maximal an den zum Finanzierungszeitpunkt geltenden Referenzzinssätzen für sichere langfristige Geldanlagen orientieren." Marktübliche Zinsen für Darlehen liegen jedoch deutlich höher!
Belege:
- Haushaltsbegleitgesetz (Seite 23)
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/66115/8_5199_haushaltsbegleitgesetz_2026_2027#search=%22Schlagworte%3a+Haushaltsbegleitgesetz+2026%2f2027%22#navpanes=0 - Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-DoppikGemHVMVV12P34 - Landeseinheitliche Abschreibungstabelle
https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Inneres%20und%20Europa/Inhalte/Kommunales/Kommunales%20Haushaltsrecht/Anlage+5_Landeseinheitliche+Abschreibungstabelle.pdf
Verkürzte Betreuungszeiten

Im aktuellen Referentenentwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetztes ist eine Anpassung des §6 KiföG enthalten. Im neuen Abs. 3b heißt es: "Eine Förderung in einem Umfang von 50 Wochenstunden ist in der Regel erforderlich, wenn beide Eltern einer wöchentlichen Erwerbstätigkeit von mindestens 40 Stunden nachgehen."
Diese Formulierung legt die Entscheidung für oder gegen einen Förderumfang von 50 Wochenstunden in das Ermessen der einzelnen Jugendämter und gefährdet eine optimale Betreuung bei einem Beschäftigungsumfang von unter 40 Wochenstunden, bspw. bei 39. Aufgrund des hohen Kostendruckes ist mit einer eher restriktiven Auslegung zu rechnen.
Der Gesetzesentwurf ist derzeit noch intern und noch nicht veröffentlicht, liegt jedoch dem Landes- und Kreiselternrat vor.
Modell Basis-Kita

Im aktuellen Referentenentwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetztes ist eine Anpassung des §29 KiföG enthalten. Im neuen Abs. 1 soll es aktuell künftig heißen, dass "die Eltern an den Kosten für zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote im Rahmen der Ganztagsförderung" beteiligt werden können. "Die Beteiligung der Eltern und die Teilnahme der Kinder erfolgt freiwillig" - die Basis-Betreuung ist also weiter sichergestellt. Zusätzliche, die Qualität der Betreuung verbessernde, Angebote können jedoch die Eltern finanziell belasten.
Der Gesetzesentwurf ist derzeit noch intern und noch nicht veröffentlicht, liegt jedoch dem Landes- und Kreiselternrat vor.
Betreuungsschlüssel

Empfehlung der Bertelsmann Stiftung zum Fachkraft-Kind-Verhältnis (Seite 3):
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_WB_Qualitaetsausbau_in_KiTas_2014.pdf
Personalschlüssel nach Bundesländern - Kinder unter 3 & über 3 (im Drop-Down-Menu bitte die gewünschte Ansicht auswählen):
https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/personal-und-einrichtungen/personalschluessel/personalschluessel-ohne-leitungszeit-1
Mehr Informationenfür Betroffene
News- aktuelle Infos
15.10. - Erste Demo in Schwerin
Am 15.10.2025 ab 13 Uhr findet die erste zentrale Demonstration "Für eine sichere Zukunft der sozialen Angebote in MV" statt.
Organisator: Der Paritätische MV
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